Deutschland
Verfahren bei der Ankunft
Yachten die aus einem nicht EU Land einlaufen, müssen sich beim Zoll melden. Ein Einklarieren aus einem EU Land ist nicht erforderlich.
Betonnung
IALA A
Gezeiten:
bis ca. 4m
Zoll/Customs:
Yachten dürfen bis zu einem Jahr unverzollt im Land bleiben.
Einwanderungsbehörde/Immigration
Besucher aus den meisten Ländern brauchen bis zum Aufenthalt von 3 Monaten kein Visum. Besucher aus EU bzw. Schengen Ländern benötigen eine Personalausweis.
Landwirtschaftsbehörde/Quarantäne
Tiere benötigen ein Gesundheitszeugnis
Fahrterlaubnis/Cruising Permit
In Deutschland gelten sowohl strikte Umwelt- als auch Fahrbedingungen. DIe internationalen Vorschriften müssen eingehalten werden. So muss zum Beispiel unter Motor und gesetzten Segel ein nach unten gerichteter schwarzer Kegel geführt werden. Nichtbeachtung zieht Strafe nach sich. Ebenso ist auf das Führen eines Ankerballs vor Anker zu achten. An Bord der Yacht muss sich die deutsche Seeschiffartsstraßenordnung befinden und ggf. das Merkblatt für die Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee Kanal. Letzteres erhält man bei der Einschleusung. Schiffe über 15 Tonnen gelten als Handelsschiffe und benötigen auf den meisten staatlichen Wasserwegen einen Lotsen außer der Schiffführer kann ein Kapitänspatent nachweisen.
Sonstiges
Marinas und Häfen findet man an der gesamten Küste. Die Ersatzteilversorgung und Reparaturmöglichkeiten sind oft vorbildlich

